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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Multiplast Kunststoffverarbeitung GmbH, Industriestraße 6, D-94513 Schönberg (im folgenden „Verkäufer“)

 

I.   Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Verweis auf seine vorformulierten Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

 

II.   Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Käufers.

 

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenanreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

Mit der Auftragserteilung sichert der Auftraggeber/Käufer zu, dass er zahlungsfähig und kreditwürdig ist.

 

Mit der Auftragserteilung werden wir berechtigt, das Geschäft über eine Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherungsgeber die erforderlichen Daten zu übermitteln.

 

III.    Preise/Zahlungsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

 

IV.    Liefer- und Leistungszeit

Liefertermin oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

 

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – , hat der Verkäufer auch bei  verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder zum Teil vom Vertrag zurücktreten.

 

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

 

Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

 

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung des Käufers voraus.

 

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

V.    Gewährleistung

Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen.

 

Bei rechtzeitiger Mängelrüge hat der Verkäufer die Wahl, entweder Ersatzware(n) zu liefern oder unter Zurücknahme der bemängelten Ware den Kaufpreis zu vergüten oder zu verlangen, dass das schadhafte Teil oder Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.

 

Schlägt eine Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

 

Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

 

VI.    Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Verkäufers, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Wechsel- und Scheckzahlung bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.

 

Der Käufer nimmt die Ware als treuhänderischer Verwahrer für den Verkäufer in Besitz. Er kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jedoch veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereingang der Vorbehaltsware zu Gunsten Dritter ist ohne die Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei

Pfändung der Ware durch Dritte ist unverzüglich dem Verkäufer unter Benennung des Namen und der Anschrift der

Pfändungsgläubigerin Mitteilung zu machen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche an Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

 

VII.    Zahlungsbestimmungen

Die Bezahlung der Rechnung des Verkäufers ist ohne Abzug frei an den Verkäufer zu leisten, und zwar

Bei Barzahlung oder Eingang des Betrages beim Verkäufer innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.

Bei Zahlung mit Eingang bei uns innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto.

Ein Kassenkonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

 

Wechsel mit längeren Laufzeiten als 3 Monate werden nicht akzeptiert. Bank- Diskont- und Einziehungsspesen sind zu erstatten. Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behält sich der Verkäufer vor. Eine Gewähr für Vorlage und Protest übernimmt der Verkäufer nicht. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Bei Zielüberschreitung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.

 

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

Bei Bestellungen uns unbekannter Käufer sind wir berechtigt, per Nachnahme zu liefern.

 

Bei Ausfuhrgeschäften gilt zusätzlich:

Handelsübliche Klauseln sind entsprechend den incoterms-Regeln 1990 auszulegen. Alle mit dem Vertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt der Besteller.

Ist vereinbart, dass der Verkäufer Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes trägt, so gehen Erhöhungen derartiger Abgaben zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung der Ware zu Lasten des Käufers.

 

VIII.   Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Schönberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Passau.

 

Alle früheren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgehoben.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Über uns

MULTIPLAST ist ein innovatives, modernes Unternehmen, das für Kunden weltweit Kunststoffprofile unterschiedlichster Einsatzbereiche herstellt, unter anderem in der Automobilindustrie, Medizintechnik sowie der Elektro- und Beleuchtungstechnik.


Deutschland
Industriestr. 6
94513 Schönberg
+49 (0)8554 94488-0
info@multiplast.de


Während der Dauer der Corana-Pandemie gelten bei uns folgende Öffnungszeiten:

Mo-Do: 08:00 - 14:00
Fr: 08:00 - 12:00

 

Einbaubeispiele

LED Leistenprofil
LED Leistenprofil im eingebauten Zustand
Jalousieprofil
Jalousieprofil im eingebauten Zustand